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Der San-Francisco-Morgenreport

Für Dienstag, den 7. Dezember 1999

US-Einwanderungsbehörde stoppt vorläufig Bearbeitung von H-1B-Hightech-Visas. Nach Angaben der American Immigration Lawyers Association (AILA) hat die US-Einwanderungsbehörde Immigration and Naturalisation Service (INS) ihre Zweigstellen angewiesen, vorläufig die Bearbeitung von H-1B-Visa-Anträgen einzustellen, die nach dem 25. Oktober 1999 eingereicht wurden. Die Behörde nannte als Grund, dass man eine bessere Übersicht über die Zahl der bereits ausgestellten Visas gewinnen wolle. Der Stopp bedeute nicht, dass man die Zuteilung von H-1B-Visas für dieses Jahr ausgeschöpft habe. Es ist unklar, wie lange der Stopp dauern wird. H-1B-Visas sind jene Visas, die für ausländische Hightech- und Internet-Angestellte in den Vereinigten Staaten verwendet werden. 

Studie: US-Sites haben größte Reichweite bei Heim-Nutzern Europas. Das ergab eine Studie des Marktforschungsunternehmens Mediametrix, das dafür im Oktober 3000 Heim-Internetnutzer in Deutschland, Großbritannien und Frankreich befragte. Zwar haben in Deutschland und Frankreich jeweils einheimische Sites die höchste Reichweite innerhalb der Internet-Nutzerschaft (die Sites der jeweiligen ehemaligen nationalen Telekommunikationsgesellschaften T-Online (Deutsche Telekom) bzw. Wannadoo (France Telecom)). 

Doch unter den jeweils zehn größten Web-Sites sind fast alle übrigen lokale Ausgaben von US-Sites. Abgesehen von T-Online und Wannadoo haben die lokalen Yahoo!-Sites jeweils die höchste Reichweite. AOL folgt erst anschließend, zum Teil überraschend abgeschlagen. 

Die Nutzungsintensität ist in Deutschland so hoch wie in den Vereinigten Staaten, während sie in Großbritannien und besonders in Frankreich darunter liegt.

Hier die Liste der Sites mit den höchsten Reichweiten innerhalb der jeweiligen nationalen Märkte:

Mediametrix-Reichweitenzahlen, Deutschland 
Heimnutzer, Oktober 1999

Platz Digitales Medium Mill. Nutzer Reichweite in %
Alle Heimnutzer 5,3 100,0
1 T-Online 3,6 67,9
2 Yahoo! Deutschland 1,6 30,2
3 AOL 1,5 28,8
4 Microsoft 1,4 26,9
5 Lycos 1,3 23,8
6 Netscape 1,1 20,6
7 Tripod 0,9 17,0
8 MSN 0,9 16,5
9 Puretec 0,8 14,5
10 Geocities 0,7 14,0

 

Mediametrix-Reichweitenzahlen, Großbritannien 
Heimnutzer, Oktober 1999

Platz Digitales Medium Mill. Nutzer Reichweite in %
Alle Heimnutzer 7,8 100,0
1 Yahoo! UK & Ireland 3,0 38,3
2 Freeserve 2,7 34,7
3 MSN 2,5 31,7
4 Microsoft 2,3 29,7
5 AOL 2,3 29,1
6 Geocities 1,6 20,8
7 Demon 1,6 20,6
8 Amazon 1,2 14,9
9 Excite 1,1 14,5
10 BBC 1,1 14,5

 

Mediametrix-Reichweitenzahlen, Frankreich 
Heimnutzer, Oktober 1999

Platz Digitales Medium Mill. Nutzer Reichweite in %
Alle Heimnutzer 2,3 100,0
1 Wannadoo 1,3 48,5
2 Yahoo! France 0,9 36,4
3 Multimania 0,7 28,4
4 Microsoft 0,7 28,1
5 AOL 0,6 26,5
6 Voila 0,5 22,9
7 Club-Internet 0,5 20,2
8 Altavista 0,4 18,3
9 MSN 0,4 18,2
10 Geocities 0,4 17,1

3000 Befragte sind nach europäischen Maßstäben ein kleines Panel (Gruppe von Befragten). Mediametrix will diese Umfrage nun in jedem Monat durchführen, nach Vorbild der monatlichen US-Web-Reichweitenzahlen von Mediametrix. In den USA gilt das Unternehmen als führend bei der Messung der Reichweiten von Web-Sites. 

WTO-Konferenz: Keine permanente Steueraussetzung für E-Commerce. Die Konferenz der Welthandelsorganisation in Seattle ist am Freitag zu Ende gegangen, ohne dass sich die Teilnehmerstaaten auf eine neue Runde von Handelsgesprächen geeinigt haben. Dem fiel auch ein Vorstoß der USA zum Opfer, die vorläufige Aussetzung der Steueraussetzung auf E-Commerce permanent zu machen. Nach Angaben von US-Delegierten bleibt die  Steueraussetzung allerdings vorläufig in Kraft, und sie nehmen an, dass die vorläufige Aussetzung bald ausdrücklich um 18 - 24 Monate verlängert werden wird. Die WTO-Mitglieder hatten im Mai 1998 in Genf ein vorläufiges Steuermoratorium für den E-Commerce beschlossen. 

Microsoft-Prozess: USA sehen drei Verletzungen des Anti-Trust-Rechts. Das US-Justizministerium reichte am Montag eine schriftliche Stellungnahme zur Tatsachenfeststellung des Richters ein. Nach Angaben des Wall Street Journal wird das Justizministerium eine Maßregelung Microsofts unter zwei Artikeln des US-Antitrust-Rechts fordern (des sogenannten Sherman-Acts). Microsoft habe das Windows-Monopol widerrechtlich geschützt und ausgebaut sowie illegale Geschäftspraktiken eingesetzt. Die Bundesstaaten werden mit gesonderten Stellungnahmen folgen, die Verletzungen des jeweiligen Landesrechts geltend machen werden. 

Schlusskurs

Microsoft $95,44 -0,7%

Unterdessen haben sich Vertreter von Microsoft und der Kläger -des US-Justizminsteriums und 19 US-Bundesstaaten- am Montag unter dem Vorsitz des Schlichters Richard Posner in Chicago zur zweiten Runde der Vermittlungsgespräche getroffen. Beide Seiten gaben keinen Kommentar zum Fortschritt dieser Gespräche ab. Die von dem Richter im Prozess, Thomas Penfield Jackson angeordneten Schlichtungsgespräche sollen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung ausloten. 

Der Richter hatte in einem sogenannten "fact finding", einer
Tatsachenfeststellung, entschieden, dass Microsoft ein Monopol bei
PC-Betriebssystemen habe, diese Machtposition wettbewerbswidrig
ausgenutzt und so die Verbraucher geschädigt habe. Siehe Richter:
Microsoft ist Monopolist, hat Verbraucher geschädigt
, San Francisco
Morgenreport, 8.11.99. 

In dem Verfahren geht es um die Frage, ob Microsoft ein Monopol bei Computerbetriebssystemen hat und ob das Unternehmen diese Position unrechtmäßig ausgenutzt hat, um in anderen Märkten eine
Vormachtstellung zu erlangen (beispielsweise bei Web-Browsern). 

Hier der weitere Fahrplan für den Microsoft-Prozess:

  • 17. Januar: Schriftliche Stellungnahme von Microsoft zur
    Tatsachenfeststellung
  • 24. Januar: Antwort der Kläger auf Microsofts Stellungnahme 
  • 31. Januar: Antwort von Microsoft auf die Stellungnahme der
    Kläger
  • 22. Februar: Mündliche Hörung
  • Anschließend: Richter entscheidet, ob Microsoft das Gesetz
    verletzt hat, und falls ja, welche Maßnahmen er verhängen wird. 

 

 

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